Das sollten Sie wissen
1. Der Energieausweis
Im Falle eines Kaufs, Verkaufs oder der Neuvermietung einer Immobilie muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, wie Energieausweise beschaffen sind und wann sIe wem zugänglich gemacht werden müssen.
2. Vorlageverpflichtung.
Die Vorlage eines Energieausweises ist seit dem 01.05.2014 für den Eigentümer Pflicht. Kommt ein Eigentümer seiner Vorlageverpflichtung nicht nach, wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet.
3. Verschiedene Ausweisarten
Grundsätzlich unterscheidet das GEG zwischen zwei Ausweisarten: Dem bedarfsbasierten und dem verbrauchsbasierten Energieausweis
Viele Kauf- und Mietinteressenten sind gut aufgeklärt und kennen die Unsicherheiten der Aussagekraft des Verbrauchsausweises.
Ihr Weg zum Energieausweis
Honorar: 329,00 € inkl. 19 % Umsatzsteuer
Benötigte Unterlagen und Informationen zum vereinbarten Ortstermin
• Baujahr der Immobilie
• Berechnung der Wohnfläche
• Verbrauchsabrechnung der verwendeten Energieträger von drei zusammenhängenden Jahren (nur bei Erstellung eines Verbrauchsausweises zwingend erforderlich)
• Größe der Kollektorfläche (falls Solarthermieanlage vorhanden)
• Bei bereits durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen (Austausch der Heizungsanlage, Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoss- oder Kellerdecke, Erneuerung der Fenster, etc.) entsprechende Nachweise